Fragen & Antworten zur Autofinanzierung
Ich habe einen laufenden Vertrag
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns am Herzen. Wenn Sie Anlass für eine Beschwerde verspüren, tut uns das sehr Leid. Dennoch freuen wir uns, wenn Sie sich die Zeit nehmen, uns mitzuteilen, warum Sie verärgert sind.
Für die Übermittlung Ihrer Beschwerde stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Telefonisch über die Servicerufnummer
- Per E-Mail an den Kundenservice […] Vollständige Antwort anzeigen
Sie können für Kreditverträge jederzeit einen Zins- und Tilgungsplan und für Leasingverträge einen Tilgungsplan anfordern. Ebenso ist die Anforderung einer Zahlungsaufstellung für Kredit- und Leasingverträge möglich. Diese sind jedoch kostenpflichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Kundenservice.
KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Telefon 0848 490812
[…] Vollständige Antwort anzeigen
Um weitere Einzahlungsscheine anzufordern, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an einzahlungsschein@opel-finance.ch oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch.
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Telefon 0848 490812
E-Mail einzahlungsschein@opel-finance.ch
Tipp: Selbstverständlich können Sie auch jederzeit einen Dauerauftrag einrichten bzw. von Ihrer Bank einrichten lassen und sich somit […] Vollständige Antwort anzeigen
Wenn Sie Ihren auslaufenden Vertrag verlängern möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vor Vertragende) an Ihre ausliefernde Garage. Ihr Händler berät Sie gerne.
Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Dennoch möchten wir Ihnen in dieser Zeit den bestmöglichen Service bieten. Unsere Teams stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung, um auf Ihre Anfragen zu reagieren. Aufgrund der Schließung von Schulen und Kitas kann es allerdings zu Personalengpässen und damit verlängerten Wartezeiten im Telefonservice kommen.
Gerne können Sie sich mit […] Vollständige Antwort anzeigen
Bitte beachten Sie, dass ein Halterwechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Sollten Sie einen Halterwechsel wünschen, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@gmfinacial.ch oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch. Gerne nehmen wir dann eine Prüfung vor.
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E-Mail info@gmfinacial.ch
Wenn Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Meldeadresse, E-Mail Adresse oder Telefonnummer ändern möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@opel-finance.ch oder kontaktieren unseren Kundenservice telefonisch.
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Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Namensänderung aus Sicherheitsgründen […] Vollständige Antwort anzeigen
Leasing
Beim Leasing wird Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung auf Zeit überlassen. Nach Vertragsende geben Sie das Fahrzeug im Normalfall an Ihren Vertragshändler zurück. Möchten Sie das Fahrzeug nach Vertragsende übernehmen, können Sie auch dies gerne mit dem Vertragshändler vereinbaren.
Bei Fahrzeugübergabe ist die erste Miete an den Händler zu zahlen.
Idealerweise richten Sie für die restlichen Mieten einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein und ersparen sich somit den regelmäßigen Gang zu Ihrer Bank.
Nutzen Sie hierfür bitte folgende Zahlungsdaten:
Zahlungsempfänger: Opel Finance SA
IBAN: CH08 0900 0000 2500 0916 00
Verwendungszweck: Vertragsnummer
Bitte planen Sie neben den laufenden Betriebskosten weitere Kosten wie beispielsweise die Versicherung (Kasko- und Haftpflichtversicherung obligatorisch), kantonale Fahrzeugsteuer sowie Wartungs- und Reparaturkosten ein.
Vorausgesetzt, dass das Fahrzeug am Vertragsende in vertragsgemäßem Zustand und ohne Mehrkilometer zurückgegeben wird, entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Eine Rückvergütung für Minderkilometer findet nicht statt.
Wenn der Leasingvertrag zu Ende ist, geben Sie das Fahrzeug Ihrem Vertragshändler zurück. Er berät Sie anschließend gerne über den Abschluss eines neuen Leasingvertrags. Bitte beachten Sie, dass bei Fahrzeugrückgabe eine Rückgabebestätigung mit Schadensfeststellung von Ihnen und von Ihrem Vertragshändler auszufüllen ist.
Tipp: Für eventuelle Rückfragen lassen Sie sich eine Kopie der unterzeichneten Rückgabebestätigung aushändigen.
Zur längerfristigen Nutzung darf das Leasingfahrzeug nur Personen, die Ihrem Haushalt angehören (bzw. Firmenangehörige bei Gewerbekunden) und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, überlassen werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie im Zweifel die Angaben in Ihrem Versicherungsvertrag.
Unsere Leasingverträge werden grundsätzlich mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Dementsprechend ändert sich die Leasingrate bis zum Vertragsende nicht, auch wenn es in der Zwischenzeit Veränderungen am Kapitalmarkt gibt.
Sie können mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen. Der Anspruch des Leasinggebers auf Entschädigung richtet sich nach der Tabelle gemäss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über den Konsumentenkredit (KKG), welche Bestandsteil Ihres Leasingvertrags ist. Dabei handelt es sich um eine nach anerkannten Grundsätzen erstellte Tabelle, […] Vollständige Antwort anzeigen
Finanzierung
Vergessen Sie nicht nebst den laufenden Betriebskosten, weitere Kosten wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung, kantonale Fahrzeugsteuer sowie Wartungs- und Reparaturkosten einzukalkulieren.
Bei einer Finanzierung werden der Gesamtkreditbetrag sowie der Teilzahlungszuschlag in monatliche Raten auf eine bestimmte Laufzeit aufgeteilt. Sobald alle Zahlungen getilgt sind, gehört das Fahrzeug Ihnen.
Restkredit- bzw. Leasingratenversicherung
Die Ratenversicherung wurde speziell für Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber entwickelt.
Im Versicherungsfall (bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit) übernimmt der Versicherer die Zahlung Ihrer Raten, damit Sie im Falle des Falles keine finanziellen Verluste in Kauf nehmen müssen und sich sorgenfrei auf die Arbeitssuche oder die Genesung konzentrieren können.
Bei Abschluss steht Ihnen prinzipiell ein Paket zur Verfügung. Dieses beinhaltet die Bausteine Arbeitslosigkeits-, Arbeitsunfähigkeitsversicherung sowie Schutz im Falle der vollständigen Erwerbsunfähigkeit (Invalidität): Ein Bündel von Versicherungen zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.
Ob Sie dieses Paket gewählt haben , sehen Sie in Ihrem Finanzierungs-/Leasingvertrag. Lesen Sie hierzu die Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.
Bei Feststellung der vollständigen Erwerbsunfähigkeit durch die IV-Stelle übernimmt die Versicherung den ausstehendes Saldo des Darlehens-/Leasingvertrages bis maximal CHF 50’000.–, abzüglich des Betrages, mit dem Sie in Verzug sind. Eine Wartezeit gibt es in diesem Fall nicht.
Bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit werden nach Ablauf einer Wartezeit von 90 Tagen die monatlich fälligen Raten/Mieten durch die Versicherung übernommen.
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Schreiben Sie uns in diesen Fällen bitte umgehend eine E-Mail an info@opel-finance.ch oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch: 0848 490 812
Gerne können Sie Ihren Leistungsfall zusätzlich direkt dem Versicherer mitteilen (AXA – Tel.:+41 (0)848 400 003 / E-Mail clp.ch.service@partners.axa ) oder Ihren Versicherungsfall online melden: clp.partners.axa/ch/schadenservice
Die Versicherung ist jederzeit monatlich kündbar.
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass Sie mit Kündigung der Versicherung Ansprüche auf laufende und zukünftige Versicherungsleistungen verlieren.
Falls Sie dennoch die Beendigung des Versicherungsschutzes wünschen, richten Sie bitte die Kündigung (ohne Begründung) in Textform und mit Unterschrift an:
Opel Finance SA
Schaftenholzweg 54
2557 Studen
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