Kann ich den Leasingvertrag jederzeit kündigen?
Sie können mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen. Der Anspruch des Leasinggebers auf Entschädigung richtet sich nach der Tabelle gemäss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über den Konsumentenkredit (KKG), welche Bestandsteil Ihres Leasingvertrags ist. Dabei handelt es sich um eine nach anerkannten Grundsätzen erstellte Tabelle, aus der hervorgeht, was der Leasingnehmer bei einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags zusätzlich zu den bereits entrichteten Leasingmieten zu bezahlen hat und welchen Restwert die Leasingsache zu diesem Zeitpunkt hat. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich vor Kündigung des Leasingvertrags mit uns in Verbindung setzen.
Bei Geschäftskunden ist eine vorzeitige Kündigung aktuell nicht vorgesehen.