Was passiert nach Ablauf des Leasingvertrags mit dem Fahrzeug?

Wenn der Leasingvertrag zu Ende ist, geben Sie das Fahrzeug Ihrem Vertragshändler zurück. Er berät Sie anschließend gerne über den Abschluss eines neuen Leasingvertrags. Bitte beachten Sie, dass bei Fahrzeugrückgabe eine Rückgabebestätigung mit Schadensfeststellung von Ihnen und von Ihrem Vertragshändler auszufüllen ist.

Tipp: Für eventuelle Rückfragen lassen Sie sich eine Kopie der unterzeichneten Rückgabebestätigung aushändigen.

 

Weitere Fragen aus der Kategorie »Leasing«

Beim Leasing wird Ihnen das Fahrzeug zur Nutzung auf Zeit überlassen. Nach Vertragsende geben Sie das Fahrzeug im Normalfall an Ihren Vertragshändler zurück. Möchten Sie das Fahrzeug nach Vertragsende übernehmen, können Sie auch dies gerne mit dem Vertragshändler vereinbaren.

Bei Fahrzeugübergabe ist die erste Miete an den Händler zu zahlen.

Idealerweise richten Sie für die restlichen Mieten einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein und ersparen sich somit den regelmäßigen Gang zu Ihrer Bank.

Nutzen Sie hierfür bitte folgende Zahlungsdaten:

Zahlungsempfänger: Opel Finance SA
IBAN: CH08 0900 0000 2500 0916 00
Verwendungszweck: Vertragsnummer

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Bitte planen Sie neben den laufenden Betriebskosten weitere Kosten wie beispielsweise die Versicherung (Kasko- und Haftpflichtversicherung obligatorisch), kantonale Fahrzeugsteuer sowie Wartungs- und Reparaturkosten ein.

Vorausgesetzt, dass das Fahrzeug am Vertragsende in vertragsgemäßem Zustand und ohne Mehrkilometer zurückgegeben wird, entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Eine Rückvergütung für Minderkilometer findet nicht statt.

Wenn der Leasingvertrag zu Ende ist, geben Sie das Fahrzeug Ihrem Vertragshändler zurück. Er berät Sie anschließend gerne über den Abschluss eines neuen Leasingvertrags. Bitte beachten Sie, dass bei Fahrzeugrückgabe eine Rückgabebestätigung mit Schadensfeststellung von Ihnen und von Ihrem Vertragshändler auszufüllen ist.

Tipp: Für eventuelle Rückfragen lassen Sie sich eine Kopie der unterzeichneten Rückgabebestätigung aushändigen.

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Zur längerfristigen Nutzung darf das Leasingfahrzeug nur Personen, die Ihrem Haushalt angehören (bzw. Firmenangehörige bei Gewerbekunden) und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, überlassen werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie im Zweifel die Angaben in Ihrem Versicherungsvertrag.

Unsere Leasingverträge werden grundsätzlich mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Dementsprechend ändert sich die Leasingrate bis zum Vertragsende nicht, auch wenn es in der Zwischenzeit Veränderungen am Kapitalmarkt gibt.

Sie können mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen. Der Anspruch des Leasinggebers auf Entschädigung richtet sich nach der Tabelle gemäss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über den Konsumentenkredit (KKG), welche Bestandsteil Ihres Leasingvertrags ist. Dabei handelt es sich um eine nach anerkannten Grundsätzen erstellte Tabelle, […]  Vollständige Antwort anzeigen