Was zahlt die „Restkredit-“ bzw. „Leasingratenversicherung“?
Bei Feststellung der vollständigen Erwerbsunfähigkeit durch die IV-Stelle übernimmt die Versicherung den ausstehendes Saldo des Darlehens-/Leasingvertrages bis maximal CHF 50’000.–, abzüglich des Betrages, mit dem Sie in Verzug sind. Eine Wartezeit gibt es in diesem Fall nicht.
Bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit werden nach Ablauf einer Wartezeit von 90 Tagen die monatlich fälligen Raten/Mieten durch die Versicherung übernommen.
Diese zahlt nach Prüfung Ihrer Schadenansprüche max. 2.000 CHF im Monat bis zu 12 Monate pro Schadenfall. Sie müssen diese nicht zurückzahlen.
Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses, die während der Karenzfrist (90 Tage ab Versicherunsgbeginn) ausgesprochen/mitgeteilt wird, ist von der Deckung ausgeschlossen.